Bewerbungs-ABC
Infos rund um Bewerbungen
G
Gehaltsabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der administrativen Personalarbeit. Sie beinhaltet die korrekte Ermittlung der dem Mitarbeiter zustehenden Vergütung, insbesondere der unregelmäßig wiederkehrenden Entgeltbestandteile:
- Mehrarbeitsvergütung
- Erschwerniszuschläge
- Schichtzuschläge
- Vergütung für Rufbereitschaft
- Leistungszulagen
- Einmalzahlungen (Boni, Prämien)
- Verschiedene freiwillige Sozialleistungen
Weiterhin werden im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Lohnsteuer und Sozialabgaben für die verschiedenen Versicherungsträger ermittelt und seitens des Arbeitgebers abgeführt.
Gehaltsvorstellung
Wenn in einer Stellenanzeige gewünscht wird, daß Sie Ihre Unterlagen "unter Angabe des Gehaltswunschs" senden, sollten Sie dieser Aufforderung nachkommen.
Wie finden Sie jedoch eine realistische Angabe?
- Verkaufen Sie sich nicht unter Preis, aber pokern Sie auch nicht zu hoch.
- In der Regel ist die Gehaltsvorstellung in brutto und für das gesamte Jahr anzugeben
- Fragen Sie sich bei jeder Bewerbung erneut, welchen Stellenwert das Unternehmen und die ausgeschriebene Stelle für Sie hat, und ob dies Einfluss auf Ihren Gehaltswunsch hat. Geld ist nicht alles: Was nützt ein gut bezahlter Job, der wenig Spaß macht?
- Berücksichtigen Sie bei der Bewertung eines Angebotes Ihr Alter, Ihre Berufserfahrung, Ihre Ausbildung, Ihr letztes Gehalt, die Branche, regionale Gehaltsunterschiede und die Nachfrage bezüglich Ihres Berufsprofils am Arbeitsmarkt.
- Bedenken Sie, dass der/die ArbeitgeberIn viele zusätzliche Möglichkeiten hat, Ihr Gehalt indirekt aufzustocken. Da wären z. B. der Dienstwagen, Hardware-Ausstattung (Laptop, Handy, PDA usw.), das dreizehnte und vierzehnte Monatsgehalt, günstigere Versicherungen, Rabatte auf eigene Produkte bzw. Dienstleistungen usw.
- Tipp: Am Anfang lieber ein bisschen weniger verlangen und dann in der Verhandlungsphase einige dieser Zusatzleistungen ansprechen.
- weiterer Tipp: Arbeiten Sie mit einem Personalberater zusammen, der Sie über die Gehaltsstrukturen und - möglichkeiten informieren kann oder nutzen Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Karriereberatung eine Idee zu gehaltlichen Gegebenheiten zu erhalten.
Geringfügige Beschäftigung
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Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 Euro nicht übersteigt. Eine Zeitgrenze (bisher: weniger als 15 Stunden in der Woche) gibt es nicht mehr. |
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Bei der Zusammenrechnung mehrerer geringfügig entlohnter Beschäftigungen bleiben diese versicherungsfrei, sofern die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen insgesamt 400 Euro nicht überschreiten.
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Bei der Zusammenrechnung von Aushilfsjobsmit einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt die erste geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. Jede weitere geringfügige entlohnte Beschäftigung wird durch die Zusammenrechnung mit der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung versicherungspflichtig. Diese Regelung findet jedoch nur in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Anwendung. In der Arbeitslosenversicherung werden Hauptbeschäftigungen nicht mit geringfügig entlohnten Beschäftigungen zusammengerechnet. Die Aushilfsjobs bleiben in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, es sei denn, die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen überschreiten insgesamt 400 Euro. |
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Bei den geringfügig entlohnten Beschäftigungen hat der Arbeitgeber Pauschalbeträge in Höhe von 25% (Krankenversicherung 11%, Rentenversicherung 12% und Steuer 2%) allein zu tragen.
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Für geringfügige Beschäftigungen in Privathaushalten gilt die Besonderheit, dass der Arbeitgeber Pauschalbeiträge in Höhe von 12% (5% Rentenversicherung, 5% Krankenversicherung und 2% Steuer) zu zahlen hat. |
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Für Einkommen zwischen 401,01 EUR und 800,00 EUR gibt es ab 01.04.2003 eine Gleitzone. (Rechtslage ab 01. April 2003)
Die Hotellerie bietet unzählige Aushilfsjobs wie z.B. Serviceaushilfen, Aushilfen im Housekeeping, im Frühstücksservice, in der Reservierung, an der Rezeption oder auch Küchenaushilfen.
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Gleitzeit (=gleitende Arbeitszeit)
Flexibilität wird heute groß geschrieben, insbesondere auch im Bereich der Arbeitszeiten in Betrieben. Starre Arbeitszeiten haben bereits vor allem Großunternehmen gegen flexible Arbeitszeitmodelle eingetauscht, maßgeschneidert für die Belange von Betrieb und Arbeitnehmern.
Auf gesetzlicher Ebene ist die gleitende Arbeitszeit nirgends ausdrücklich geregelt. Geregelt werden lediglich die Höchstarbeitszeiten und Rahmenbedingungen der Arbeitszeit im Arbeitsgesetz.
Die gleitende Arbeitszeit kann als Gleitzeit ohne Zeitausgleich und mit Zeitausgleich genutzt werden. Die gleitende Arbeitszeit trägt zu einer erheblichen Flexibilisierung und Individualisierung der Arbeitszeit bei.
Bei der Gleitzeit ohne Zeitausgleich gibt es zwei Formen:
- Grundform: Der Arbeitnehmer legt selbst den Beginn seiner Arbeitszeit in einem vorgegebenen Zeitrahmen einmalig fest.
- Einfache gleitende Arbeitszeit: Der Arbeitnehmer kann täglich innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens seinen Arbeitsbeginn bestimmen.
Bei beiden Formen wird die Dauer der täglichen Arbeitszeit vom Arbeitgeber bestimmt.
Bei der gleitenden Arbeitszeit mit Zeitausgleich kann der Arbeitnehmer sowohl den Beginn als auch die Dauer seiner täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens selbst festlegen. Die Zeit, zu der er am Arbeitsplatz sein muß, wird Kernzeit genannt. Auch hier lassen sich zwei Formen unterscheiden:
- Beschränkte Gleitzeit: Der Arbeitnehmer muß bestehende Zeitguthaben oder
-schulden innerhalb eines vorgegebenen Ausgleichszeitraumes ausgleichen. - Unbeschränkte Gleitzeit: Hier kann ein bestehendes Zeitguthaben oder Zeitschulden in den folgenden Ausgleichszeitraum übertragen werden.
Für die Hotellerie und Gastronomie stellt sich allerdings eine Durchsetzung dieses Arbeitszeitmodells eher schwierig bis nicht durchführbar dar.
Graphologisches Gutachten
Zwischenzeitlich sind Forderungen nach Handschriftenproben zwar sehr selten geworden, aber man trifft Sie vereinzelt trotzdem noch an.
Graphologie ist ein im Alltag gebräuchlicher Begriff. Bei diese Art der "Schriftpsychologie" handelt es sich um ein diagnostisches Verfahren, in dem anhand vielfältiger Hinweise auf Fähigkeiten und Eigenschaften der schreibenden Person geschlossen werden kann.
Bei der Analyse meist verlangen Unternehmen vom Bewerber einen handgeschriebenen Lebenslauf. Es stehen nicht in erster Linie Formen von einzelnen Buchstaben im Vordergrund. Sondern vielmehr andere Merkmale, beispielsweise, wie die Verhältnisse der einzelnen Schriftelemente (Größe, Weite, Schriftausdehnung nach oben und unten etc.) zueinander sind. In jedem Fall wird behauptet, daß diese Indikatoren beim Schreiben nicht bewußt veränderbar sind.
Meist werden die persönlichen Fähigkeiten des Schreibers/Bewerbers verglichen mit einer Reihe von Fragen oder Anforderungen, die von Arbeitgeberseite formuliert werden. Es ist sicher für jeden verständlich, daß ein Buchhalter andere Anforderungen erfüllen muß als ein Verkaufsmitarbeiter.
Aus einer Handschrift kann vieles, jedoch längst nicht alles über eine Person gesagt werden. Möglich sind im Wesentlichen jedoch Angaben über:
- Einstellung zur sozialen Umwelt (z.B. eher introvertiert, eher extrovertiert...)
- Denkweise (z.B. eher abstrakt, eher systematisch, eher situationsbezogen...)
- Fähigkeiten & Neigungen (z.B. eher praktisch, eher theoretisch, eher sprachlich, eher mathematisch...)
- Kontaktverhalten
- Arbeitsweise
- besondere Stärken (z.B. Sinn für Details, guten Überblick, Entschlußfreude...)
Wichtig ist, daß diese Angaben nicht vollständig sind, sondern lediglich Anhaltspunkte geben. Es ist hingegen auch nicht möglich, anhand von Schriften Prognosen zu stellen, die Krankheiten oder evtl. kriminelle Tendenzen betreffen.
Zudem muß ausreichend Material vorliegen; anhand einer Unterschrift, einer Postkarte oder einer Telefonnotiz allein können keine seriösen Aussagen getroffen werden.
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Geheim-Codes im Arbeitszeugnis
Hier erfahren Sie, auf welche Formulierungen Sie in einem Zeugnis besonders achten sollten.
